Entscheidung zur Rückforderung von Kapitalertragsteuer bei Cum-/ex-Geschäften

Das Hessische Finanzgericht hatte über die Rücknahme der Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei Cum-/ex-Geschäften zu entscheiden (Az. 4 V 723/20).
Source: Datev – Entscheidung zur Rückforderung von Kapitalertragsteuer bei Cum-/ex-Geschäften