Elektronische Übermittlung der Grundsteuermessbeträge – mit DATEV Kommunale Abgabe
Ab dem 1. Juli 2022 greift die neue Regelung: Verwaltungen sind dazu verpflichtet, sich bei
Source: Datev – Elektronische Übermittlung der Grundsteuermessbeträge – mit DATEV Kommunale Abgabe