Einkünfte aus Kapitalvermögen: BFH zu den Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG
Der BFH hat entschieden, dass § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG Fälle nicht erfasst, in denen weder der Emittent noch der Inhaber nach den Anleihebedingungen das Recht haben, anstelle der Rückzahlung der Anleihe in Geld einseitig Wertpapiere andienen oder die Lieferung von Wertpapieren verlangen zu können (Az. VIII R 9/22, VIII R 18/23, VIII R 35/23).
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