Einkommensanrechnung des Ehepartners bei der Grundrente nicht verfassungswidrig

Bei der Grundrente wird das zu versteuernde Einkommen des Ehegatten – anders als bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – angerechnet. Der 5. Senat des BSG hat entschieden, dass dies nicht gegen Verfassungsrecht verstößt (Az. B 5 R 9/24 R).
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