Eilantrag auf Gestattung der Laserentfernung von Tätowierungen ohne Durchführung durch approbierte Ärztinnen/Ärzte abgelehnt

Das VG Ansbach hat den Eilantrag der Betreiber eines Studios zur Entfernung von Tätowierungen abgelehnt, trotz fehlender ärztlicher Approbation Laserentfernungen von Tätowierungen und Permanent-Makeup auch nach dem 31.12.2020 anzubieten (Az. AN 14 E 21.00061).
Source: Datev – Eilantrag auf Gestattung der Laserentfernung von Tätowierungen ohne Durchführung durch approbierte Ärztinnen/Ärzte abgelehnt