E-Roller ist kein Rollstuhlersatz

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass ein Elektroroller kein Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung ist, sondern ein sog. Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, der nicht in die Leistungspflicht der Krankenkasse fällt (Az. L 16 KR 151/20).
Source: Datev – E-Roller ist kein Rollstuhlersatz