Dritte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung
Da das steuerfrei zu stellende Existenzminimum von Kindern für 2021 nach dem 13. Existenzminimumbericht monatlich 17 Euro über dem für 2021 vorgesehenen Mindestunterhalt liegt, ist eine Korrektur für das Jahr 2021 notwendig. Das BMJV hat daher die Mindestunterhaltsverordnung geändert und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Source: Datev – Dritte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung