Digitalkamera: Gelegentliche Störungen unter Extrembedingungen sind kein Sachmangel

Das AG München wies die Klage eines Münchners gegen einen Fotofachhandel nahe Osnabrück auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Digitalkamera wegen Sachmangels ab (Az. 191 C 4038/17).
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