Dieselskandal: Bundesrepublik Deutschland haftet nicht

Das LG Frankfurt entschied, dass Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Diesel-Pkw keinen Schadensersatz von der Bundesrepublik Deutschland verlangen können. Deutschland habe europäisches Recht nicht unzureichend in nationales Recht umgesetzt (Az. 2-04 O 425/19 u. a.).
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