Dienstgericht des Bundes bestätigt die Zulässigkeit der Versetzung eines Richters in den Ruhestand

Das Dienstgericht des Bundes am BGH hat wesentliche Rechtsgrundsätze dazu aufgestellt, unter welchen Voraussetzungen die politische Betätigung eines Richters seine Versetzung gemäß § 31 DRiG im Interesse der Rechtspflege rechtfertigen kann (Az. RiZ(R) 1/23).
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