Der Käufer eines Pkws hat keinen Anspruch auf ein angenehmes Fahrgefühl bei einer Gefahrenbremsung

Der Käufer eines Pkws kann sich wegen seines persönlichen Empfindens, das Fahrzeug verhalte sich bei einer Gefahrenbremsung nicht sicher, nicht vom Kaufvertrag lösen und das Fahrzeug zurückgeben. Dies entschied das Pf. OLG Zweibrücken (Az. 4 U 187/21).
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