Der Abzugsfähigkeit von Rechts- und Beratungskosten anlässlich der Veräußerung einer Enkelgesellschaft im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses steht § 8b KStG nicht entgegen

Das FG Düsseldorf hatte über die Abzugsfähigkeit von Rechts- und Beratungskosten einer Kapitalgesellschaft im Zusammenhang mit der Veräußerung von Anteilen an einer Enkelgesellschaft durch eine Tochtergesellschaft der Klägerin zu entscheiden (Az. 7 K 1811/21 K).
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