Corona-Soforthilfe: Rückforderung bei bestehender Zahlungsunfähigkeit zu Recht erfolgt

Die Rückforderung einer ausgezahlten Corona-Soforthilfe von einem Solo-Selbständigen ist rechtmäßig, wenn dieser sich bereits bei Beantragung des Zuschusses in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden hat. Das hat das VG Düsseldorf entschieden (Az. 20 K 4706/20).
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