Corona: Darlehensgarantieregelung zur Unterstützung der Luftfahrtindustrie mit Unionsrecht vereinbar
Die von Schweden im Rahmen der COVID-19-Pandemie eingeführte Regelung über Darlehensgarantien zur Unterstützung von Luftfahrtunternehmen mit einer schwedischen Betriebsgenehmigung, mit der eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben dieses Mitgliedstaats behoben werden soll, steht im Einklang mit dem Unionsrecht. Das entschied das EuG (Rs. T-238/20).
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