BFH zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL

Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers ist kein Schul- oder Hochschulunterricht i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL. Dies entschied der BFH (Az. XI R 3/20).
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BFH: Gewerbesteuerrechtliche Nichterfassung des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG anlässlich des Übergangs zu einer neuen Tätigkeit

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob ein Veräußerungsgewinn einer gewerblich geprägten Personengesellschaft bereits dann nicht der Gewerbesteuer unterliegt, wenn die konkrete gewerbliche Tätigkeit aufgegeben und alle dieser Tätigkeit dienenden Wirtschaftsgüter veräußert werden (Az. IV R 6/19).
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BFH: Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die von der Klägerin produzierten und gelieferten Holzhackschnitzel gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % zu besteuern sind (Az. V R 2/22).
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BFH: Keine Kapitalertragsteuerpflicht einer im Rückwirkungszeitraum beschlossenen und vollzogenen „offenen Gewinnausschüttung“ in Einbringungsfällen

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Kapitalertragsteuer anzumelden und abzuführen ist, wenn ein Einzelunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen eine Beteiligung an einer GmbH gehört, rückwirkend in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird und während des Rückwirkungszeitraums eine Gewinnausschüttung aus der Beteiligung erfolgt, die an den (vormaligen) Einzelunternehmer weitergeleitet wird (Az. VIII R 35/19).
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BFH zur Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung von nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern in ihrem eigenen Haushalt lebenden Familienangehörigen im Rahmen von § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistungen abziehbar sind und ob, falls ja, der Abzug voraussetzt , dass die Rechnung auf den Steuerpflichtigen ausgestellt ist (Az. VI R 2/20).
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BFH: Wertfeststellung einer Stiftung & Co. KG

Der BFH entschied, ob es sich bei einer KG, deren Komplementärin eine rechtsfähige Stiftung ist, um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft handelt, weshalb die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 151 Abs. 1 Satz 2 BewG hätte erfolgen müssen (Az. II R 9/20).
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Lehrerin, die Corona-Schutzmaßnahmen in ihrer Schule nicht umsetzt, darf suspendiert werden

Das gegenüber einer Lehrerin einer Düsseldorfer Grundschule ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen Nichteinhaltung verschiedener Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. So entschied das VG Düsseldorf in einem Eilverfahren (Az. 2 L 490/22).
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Sonderregelung des Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 kann im Einzelfall zu geringem Kinderzuschlag führen

Das LSG Sachsen entschied, dass für die Bemessung des Kinderzuschlags nicht – wie bisher – der Durchschnitt des Einkommens aus den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums, sondern nur das Einkommen aus dem letzten Monat maßgeblich ist (Az. L 3 BK 10/21).
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Geschäftsaufgaben im Mittelstand: Rund 266.000 geplante Stilllegungen bis Ende 2025

Rund 266.000 mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer planen, ihre Unternehmen bis zum Ende des Jahres 2025 stillzulegen, anstatt den Weg einer Nachfolge zu beschreiten. Dies entspricht etwa 7 % des Mittelstands. Dabei handelt es sich fast durchweg (97 %) um Kleinstunternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten. Laut dem jüngsten KfW-Nachfolge-Monitoring Mittelstand wünschen sich weitere rund 199.000 Unternehmerinnen und Unternehmer eine Nachfolgelösung, müssen aber aufgrund unzureichender Planung vermutlich mit einem Scheitern rechnen.
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Versäumnis eines Termins bei der Agentur für Arbeit führt nicht zum Wegfall des Kindergeldes

Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein als arbeitsuchend gemeldetes Kind, das keine Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht und lediglich seiner allgemeinen Meldepflicht nicht nachkommt, keine Pflichtverletzung begeht, die zum Wegfall des Kindergeldes führt (Az. 2 K 2067/20).
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