Personal unter Palmen: Darauf müssen Arbeitgeber bei Remote Work im Ausland achten

Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, wollen viele Unternehmen Remote Work ermöglichen – und wünschen sich dabei eine aktive politische Flankierung. Fast die Hälfte (46 Prozent) fordert von der Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen für Remote Work aus dem Ausland. Vor einem Jahr waren es 40 Prozent. Das ist das Ergebnis der Bitkom-Studie zum Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte.
Source: Datev – Personal unter Palmen: Darauf müssen Arbeitgeber bei Remote Work im Ausland achten

EuGH zur Ermäßigung der Gesamtkosten eines Immobilienkredits bei vorzeitiger Rückzahlung

Das Recht des Verbrauchers auf Ermäßigung der Gesamtkosten seines Immobilienkredits bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits umfasst nicht die laufzeitunabhängigen Kosten. Der Verbraucher kann somit nur eine Ermäßigung der Zinsen und der laufzeitabhängigen Kosten verlangen. So entschied der EuGH (Rs. C-555/21).
Source: Datev – EuGH zur Ermäßigung der Gesamtkosten eines Immobilienkredits bei vorzeitiger Rückzahlung

Absturz der deutschen Wirtschaft abgewendet

Deutschlands Unternehmen erwarten im laufenden Jahr überwiegend Stagnation und Seitwärtsbewegung. Das ist das Ergebnis der bundesweiten IHK-Konjunkturumfrage, die die DIHK vorgestellt hat.
Source: Datev – Absturz der deutschen Wirtschaft abgewendet

BFH: EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Gutscheinen

Der BFH hat dem EuGH u. a. die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Gutscheine über elektronische Dienstleistungen als Einzweck-Gutscheine qualifiziert werden können (Az. XI R 21/21).
Source: Datev – BFH: EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Gutscheinen

BFH: Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags bezieht sich nicht nur auf den Schlusspunkt des Ausgleichs aller aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten. Die entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten müssen auch in den Jahresabschlüssen gebucht werden. So der BFH (Az. I R 37/19).
Source: Datev – BFH: Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

BFH: Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft im Fall der Insolvenz

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, inwieweit eine insolvenzbedingte, vorzeitige Beendigung und Nichtdurchführung eines Gewinnabführungsvertrags schädlich für die Annahme einer körperschaftsteuerrechtlichen und gewerbesteuerrechtlichen Organschaft in den Vorjahren ist (Az. I R 29/19).
Source: Datev – BFH: Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft im Fall der Insolvenz

BFH zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen und Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers im Fall einer Kontoleihe

Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken. So entschied der BFH (Az. VII R 21/21).
Source: Datev – BFH zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen und Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers im Fall einer Kontoleihe

BFH zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob die Bemessungsgrundlage der Abgabe von Wärme aus einer Biogasanlage nach der Marktwertmethode zu ermitteln ist (Az. XI R 31/19).
Source: Datev – BFH zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage

BFH: Vermietung und Verpachtung – Zurechnung der Einkünfte – Quotennießbrauch an einem Gesellschaftsanteil

Der BFH hat Stellung genommen zur Frage der Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung eines schenkweise und befristeten Quotennießbrauchs, welches ein Kläger für seinen Gesellschaftsanteil an einer Grundstücksgesellschaft mit seinem volljährigen Sohn vereinbart hat (Az. IX R 4/20).
Source: Datev – BFH: Vermietung und Verpachtung – Zurechnung der Einkünfte – Quotennießbrauch an einem Gesellschaftsanteil

BFH: Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 4 GewStG bei sog. Drittanstellung von Geschäftsführern

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Hinzurechnung der Vergütung für die Geschäftsführung nach § 8 Nr. 4 GewStG auch dann vorzunehmen ist, wenn die GmbH & Co. KGaA mit dem Geschäftsführer, der Kommanditist der persönlich haftenden GmbH & Co. KG ist, unmittelbar einen Anstellungsvertrag abschließt (Az. I R 13/20).
Source: Datev – BFH: Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 4 GewStG bei sog. Drittanstellung von Geschäftsführern