Monatsbezogene Beurteilung der Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG

Das FG Schleswig-Holstein hat über die Kindergeldberechtigung einer in Italien lebenden Klägerin entschieden (Az. 3 K 78/18).
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Bewilligung von Kindergeld für ein ausbildungsunfähig erkranktes Kind – Anforderungen an den Nachweis der Erkrankung

Es besteht keine Rechtsgrundlage dafür, ein Kind nur dann als ausbildungsunfähig erkrankt anzusehen, wenn das voraussichtliche Ende der Erkrankung ärztlich bescheinigt ist. Dies entschied das FG Schleswig-Holstein (Az. 3 K 1/18).
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BFH zur Abgrenzung zwischen nicht fristgerecht und lediglich fehlerhaft übermittelten Rentenbezugsmitteilungen

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, wer die verfristet abgegebenen Datenübermittlungen i. S. des § 22a Abs. 5 Satz 3 EStG zu vertreten hat, wenn sie aufgrund eines durch ein Software-Update des externen IT-Dienstleisters verursachten Fehlers irrtümlich unter Verwendung einer falschen Kundennummer abgegeben wurden und somit nicht die nach § 22a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG erforderliche Bezeichnung und Anschrift der Klägerin als Mitteilungspflichtige enthalten (Az. X R 8/19).
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BFH: Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall

Sind die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 7 Abs. 1 AStG erfüllt, kommt der in § 7 Abs. 6 AStG enthaltenen Regelung über die Hinzurechnung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter keine selbständige Bedeutung mehr zu. So entschied der BFH (Az. I R 59/17).
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BFH: Werbungskostenabzug bei Zuwendungen der Bundeswehr durch die Zurverfügungstellung einer Gemeinschaftsunterkunft

Führen Zuwendungen des Arbeitgebers, durch die sich der Arbeitnehmer eigene Aufwendungen erspart, beim Arbeitnehmer zu steuerpflichtigen Einnahmen, können in Höhe der Zuwendungen abziehbare Werbungskosten vorliegen, wenn die Zahlungen durch den Arbeitnehmer zu abziehbaren Werbungskosten geführt hätten. So entschied der BFH (Az. VI R 5/18).
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BFH zur Gewinnrealisierung bei Abspaltung eines Teilbetriebs von einer Kapitalgesellschaft

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Abspaltung eines Teilbetriebs einer AG, deren Aktien die Kommanditisten der Klägerin zu je 50 % in ihrem Sonderbetriebsvermögen halten, auf eine im Privatvermögen der Kommanditisten gehaltene andere Kapitalgesellschaft, zu einer Entnahme desjenigen Kommanditisten führt, der an der übernehmenden Kapitalgesellschaft mit einem geringeren Anteil als 50 % beteiligt ist (Az. IV R 17/17).
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Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes auf Fährleistungen (Abschnitt 12.13 Abs. 11 UStAE)

Aus der Praxis sind Fragen zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Fährleistungen gestellt worden. Nach Inkrafttreten des zum 1. Januar 2020 geänderten § 12 Abs. 2 Nr. 10 des UStG kommt eine Steuersatzermäßigung im Fährverkehr nur noch für die Beförderung von Personen zur Anwendung. Die Beförderung des Gepäcks einschließlich des mitgeführten Fahrzeugs kann als Nebenleistung begünstigt werden. Das BMF teilt die diesbezüglichen Änderungen des UStAE mit (Az. III C 2 – S-7244 / 20 / 10001 :002).
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Kein Wahlrecht zur nachgelagerten Besteuerung für Veräußerungen gegen Rentenzahlung im Rahmen der Betriebsaufgabe

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass das für den Fall einer Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge geltende Wahlrecht zwischen der sofortigen Versteuerung und der nachgelagerten Besteuerung bei Zufluss der Rentenzahlungen (R 16 Abs. 11 EStR) keine Anwendung findet, wenn im Rahmen einer Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter gegen Rentenzahlungen veräußert werden (Az. 4 K 28/18).
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Achtung: Überbrückungshilfe I kann noch bis zum 09.10.2020 beantragt werden!

Auf Drängen der BStBK hat das BMWi einer weiteren Verlängerung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I zugestimmt. Die Anträge für den Förderzeitraum Juni bis August 2020 können nunmehr noch bis zum 9. Oktober 2020 gestellt werden.
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Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Dyckerhoff AG nicht angemessen

Mit Beschluss ihrer Hauptversammlung vom 12.07.2013 schloss die Dyckerhoff AG ihre Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung aus. Die gewährte Abfindung war nicht angemessen und erhöhte die Abfindung entsprechend um 4,92 Euro auf 52,08 Euro je Aktie. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 21 W 121/15).
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