Corona-Studentenbude: Umstieg auf Onlinestudium berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung

Das AG München entschied, dass ein Student nicht deswegen zur außerordentlichen Kündigung seines Studentenapartments berechtigt ist, weil er sein Studium aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr im Präsenzlehrbetrieb, sondern nur noch in digitaler Form („online“) wahrnimmt (Az. 473 C 12632/20).
Source: Datev – Corona-Studentenbude: Umstieg auf Onlinestudium berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung

Urteil stärkt Endgerätefreiheit beim Internetzugang

Ein Mobilfunkanbieter darf seinen Kunden nicht vorschreiben, dass sie ihren Internetzugang nur mit Smartphones, Tablets und anderen mobilen Geräten nutzen dürfen. Der Ausschluss kabelgebundener Geräte verstößt gegen die Endgerätefreiheit in der EU und ist unwirksam. Das hat das LG München I nach einer Klage des vzbv entschieden (Az. 12 O 6343/20).
Source: Datev – Urteil stärkt Endgerätefreiheit beim Internetzugang

IfW-Konjunkturprognose: Industrie und Export stärken deutsche Wirtschaft

Trotz des fortwährenden Lockdowns und anziehender Infektionszahlen blickt das IfW Kiel optimistischer auf die deutsche Wirtschaftsentwicklung als noch im Winter. Grund ist die aufwärtsgerichtete Industriekonjunktur durch das gute Auslandsgeschäft.
Source: Datev – IfW-Konjunkturprognose: Industrie und Export stärken deutsche Wirtschaft

Schlussfolgerungen zur Retail Payment Strategie veröffentlicht

Am 08.03.2021 veröffentlichte der Rat der EU Schlussfolgerungen zur Retail Payment Strategie, die die EU-Kommission im September 2020 veröffentlichte.
Source: Datev – Schlussfolgerungen zur Retail Payment Strategie veröffentlicht

Gesetzentwurf zur Entlastung von Abzugsteuern

Die Bundesregierung will den Missbrauch bei der Entlastung von Abzugsteuern entschiedener bekämpfen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer vorgelegt.
Source: Datev – Gesetzentwurf zur Entlastung von Abzugsteuern

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sachspenden – Keine Umsatzbesteuerung von Sachspenden von Einzelhändlern an steuerbegünstigte Organisationen vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021

Unter Berücksichtigung dieser einzigartigen Belastung des Einzelhandels wird flankierend zu dem BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden vom 18. März 2021 (Az. III C 2 – S-7109 / 19 / 10002 :001), und begleitend zu den bereits getroffenen coronabedingten steuerlichen Hilfsmaßnahmen sowie den Überbrückungshilfen eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden gewährt. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe verzichtet.
Source: Datev – Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sachspenden – Keine Umsatzbesteuerung von Sachspenden von Einzelhändlern an steuerbegünstigte Organisationen vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sachspenden – Bemessungsgrundlage bei Sachspenden

Das BMF ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010 (Az. III C 2 – S-7109 / 19 / 10002 :001).
Source: Datev – Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sachspenden – Bemessungsgrundlage bei Sachspenden

Anwendung des § 8 Abs. 2 AStG

Das BMF erläutert die Voraussetzungen für die sinngemäße Anwendung des § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) für Fälle, die den BFH-Urteilen vom 22. Mai 2019 – I R 11/19 – und vom 18. Dezember 2019 – I R 59/17 – gleichgelagert sind (Az. IV B 5 – S-1351 / 19 / 10002 :001).
Source: Datev – Anwendung des § 8 Abs. 2 AStG

Renten im Westen bleiben ab 1. Juli stabil, Angleichung im Osten schreitet voran

Da die gesetzlich verankerte Rentengarantie Rentenkürzungen verhindert, verbleibt in Westdeutschland der ab 1. Juli 2021 geltende aktuelle Rentenwert lt. BMAS weiterhin bei 34,19 Euro, obwohl die rechnerische Rentenanpassung negativ ist. In den neuen Ländern schreitet die Rentenangleichung voran. Der aktuelle Rentenwert für die neuen Bundesländer steigt entsprechend der gesetzlich vorgegebenen Angleichungsstufe um 0,72 Prozent auf 97,9 Prozent des aktuellen Rentenwerts West und beträgt damit 33,47 Euro.
Source: Datev – Renten im Westen bleiben ab 1. Juli stabil, Angleichung im Osten schreitet voran

Breiterer Schutzschirm für Ausbildungsplätze

Das BMAS teilt mit, dass das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert und verbessert wird.
Source: Datev – Breiterer Schutzschirm für Ausbildungsplätze