Bundestag passt Urheberrecht an digitalen EU-Binnenmarkt an

Der Bundestag hat am 20. Mai 2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19/27426) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/29894) angenommen.
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