Bundesrechnungshof darf Berufsgenossenschaften prüfen

Berufsgenossenschaften unterliegen als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts und Unfallversicherungsträger mit ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung der Prüfung durch den Bundesrechnungshof. Dies hat das BVerwG entschieden (Az. 6 C 12.19).
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