BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung medizinischer Telefonberatung

Auch telefonische Beratungen im Rahmen eines sog. Gesundheitstelefons können einen therapeutischen Zweck verfolgen und unter den Begriff „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin“ fallen. So entschied der BFH (Az. XI R 6/20).
Source: Datev – BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung medizinischer Telefonberatung