BFH zur Übertragung von Pensionsverpflichtungen – Erstmalige Anwendung des § 4f EStG
Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 4f EStG entgegen Rz. 16 des BMF-Schreibens vom 30.11.2017 nur auf Schuldübernahmen und Schuldbeitritte Anwendung findet, die in Wirtschaftsjahren vereinbart worden sind, welche nach dem 28.11.2013 enden (Az. IV R 27/22).
Source: Datev – BFH zur Übertragung von Pensionsverpflichtungen – Erstmalige Anwendung des § 4f EStG