BFH zur Frage des Rückflusses von Werbungskosten bei einvernehmlicher Beilegung des Rechtsstreits um die Haftung eines Kreditinstituts im Zusammenhang mit der Vermittlung von sog. Schrottimmobilien

Der BFH hatte zu entscheiden, ob der im Rahmen eines Vergleichs geschlossene Teilerlass einer Darlehensschuld inkl. aufgelaufener Schuldzinsen auch die Rückzahlung überhöhter Schuldzinsen, die sich beim Steuerpflichtigen einkunftserhöhend auswirken, beinhaltet (Az. IX R 32/19).
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