BFH zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Holdinggesellschaft, deren einziger Zweck der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist, zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Az. XI R 24/22 (XI R 22/18)).
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