BFH: Vorabgewinn als umsatzsteuerbares Sonderentgelt – Regelsteuersatz für die Überlassung von Vieheinheiten

Der BFH hatte zu klären, ob gesellschaftsvertraglich vereinbarte Vorabgewinnanteile, die der Kläger für die Überlassung von Vieheinheiten an eine Personengesellschaft in der Rechtsform einer KG, deren Komplementär er ist, im Rahmen der jährlichen Gewinnverteilung zugewiesen erhält, der Umsatzsteuer unterliegen (Az. V R 22/19).
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