BFH: Steuerlicher Wertverlust von Aktien infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Der BFH hatte zu entscheiden, ob der infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetretene Wertverlust von Aktien, die in einem ausländischen Depot verwahrt werden, gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG im Streitjahr 2013 steuerlich zu berücksichtigen ist, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AG noch nicht abgeschlossen ist (Az. VIII R 20/18).
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