BFH: Steuerfreiheit der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen
Die Beitragserstattungen der Deutschen Rentenversicherung Bund i. S. des § 210 SGB VI sind als „andere Leistungen“ steuerbare Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG. Sie können deshalb nicht zugleich „negative Sonderausgaben“ sein. So entschied der BFH (Az. X R 35/18).
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