BFH: Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltnaher Dienstleistungen durch Mieter

Der BFH hat entschieden, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG steuermindernd geltend machen können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben (Az. VI R 24/20).
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