BFH: Rückwirkende Anwendung von § 6e EStG
Die rückwirkende Anwendung von § 6e EStG auf Wirtschaftsjahre, die vor dem 18.12.2019 enden, verstößt lt. BFH nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Az. IX R 13/24).
Source: Datev – BFH: Rückwirkende Anwendung von § 6e EStG