BFH: Rechtsanwaltskosten eines Berufssoldaten für ein Wehrdisziplinarverfahren sind abzugsfähige Werbungskosten

Der BFH entschied, dass Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein Wehrdisziplinarverfahren als Werbungskosten abziehbar sind (Az. VI R 16/21).
Source: Datev – BFH: Rechtsanwaltskosten eines Berufssoldaten für ein Wehrdisziplinarverfahren sind abzugsfähige Werbungskosten