BFH: Keine Hinzurechnung von Schuldzinsen aus Erwerb einer mitunternehmerischen Beteiligung an Finanzdienstleistungsinstitut

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Ausnahme von der Hinzurechnung von Finanzierungsentgelten nach dem sog. Bankenprivileg auch als Sonderbetriebsausgaben abgezogene Aufwendungen eines atypisch an dem Finanzdienstleistungsinstitut beteiligten stillen Gesellschafters für die Fremdfinanzierung seiner Einlage umfasst (Az. IV R 30/18).
Source: Datev – BFH: Keine Hinzurechnung von Schuldzinsen aus Erwerb einer mitunternehmerischen Beteiligung an Finanzdienstleistungsinstitut