BFH: Haftung der Organgesellschaft für nach Beendigung der Organschaft entstandene Steuern

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine (ehemalige) Organgesellschaft für während des Bestehens der Organschaft rechtlich noch nicht entstandene Umsatzsteuer des Organträgers nach § 73 AO haftet (Az. VII R 18/21).
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