BFH: Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob im Falle einer Beteiligungsveräußerung im Rahmen mehrstöckiger Personengesellschaften nur diejenige Gesellschaft Schuldnerin der Gewerbesteuer ist, an der der anteilsveräußernde Gesellschafter unmittelbar beteiligt ist (Az. IV R 40/22).
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