BFH: Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers frühestens ab Erwerb der ersten Immobilie
Der BFH entschied, dass die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers frühestens mit dem Abschluss eines Kaufvertrages über eine erste Immobilie beginnt (Az. IV R 13/20).
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