BFH: EuGH-Vorlage zu etwaiger Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit durch abgeltenden Kapitalertragsteuerabzug bei Drittstaatengesellschaften
Der BFH hat dem EuGH verschiedene Fragen, die im Zusammenhang mit dem abgeltenden Einbehalt von Kapitalertragsteuer auf Dividenden an Drittstaatengesellschaften von Belang sind, zur Vorabentscheidung vorgelegt (Az. VIII R 21/22).
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