BFH: Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit

Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob Kleinstbetriebe von der Pflicht, ihre Steuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit i. S. des § 150 Abs. 8 Satz 1 AO generell befreit sind (Az. VIII R 29/17).
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