BFH: Änderung von Einkommensteuerbescheiden nach § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG aufgrund einer Mitteilung der ZfA

Der BFH hatte u. a. zu klären, ob das Finanzamt an die Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen inhaltlich auch dann gemäß § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG gebunden ist, wenn diese Mitteilung objektiv falsch ist (Az. X R 2/19).
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