Besteuerungsgrundlagen für verschiedene Personengesellschaften

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass die Verselbstständigung der Personengesellschaft es ausschließt, die Besteuerungsgrundlagen für verschiedene Personengesellschaften in einem Bescheid einheitlich und gesondert festzustellen (Az. 2 K 51/22).
Source: Datev – Besteuerungsgrundlagen für verschiedene Personengesellschaften