Berliner Beamtenbesoldung: wiederholte Rüge u. U. notwendig
Jedenfalls im Nachgang zu gesetzgeberischen Aktivitäten, mit denen Besoldungsdefizite behoben werden sollen, müssen Beamte für Ansprüche auf ergänzende Zahlungen abermals einen Besoldungswiderspruch erheben. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. OVG 4 B 4/24).
Source: Datev – Berliner Beamtenbesoldung: wiederholte Rüge u. U. notwendig
