BAG zu Arbeitszeugnis: Zeugnis darf nicht wegen Änderungswünschen verschlechtert werden

Verschlechtert ein Arbeitgeber das Zeugnis, weil die Arbeitnehmerin Änderungen daran verlangt hat, verstößt er gegen das Maßregelungsverbot. Auf diese Entscheidung des BAG weist die BRAK hin (Az. 9 AZR 272/22).
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