Fahrradstraße in Bonn-Ückesdorf ist rechtswidrig
Eine allein aus Gründen der Sicherheit und Ordnung eingerichtete Fahrradstraße ist ohne ausreichende Begründung rechtswidrig. So entschied das VG Köln (Az. 18 L 1279/24). Source: Datev – Fahrradstraße in Bonn-Ückesdorf ist rechtswidrig