Aussetzung der Pflicht zur monatlichen Übermittlung von Voranmeldungen in Neugründungsfällen
Durch eine Neuregelung im Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wird für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 die generelle Verpflichtung zur monatlichen Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Neugründungsfällen ausgesetzt. Der UStAE wird entsprechend in Abschnitt 18.7 durch das BMF geändert (Az. III C 3 – S-7346 / 20 / 10001 :002).
Source: Datev – Aussetzung der Pflicht zur monatlichen Übermittlung von Voranmeldungen in Neugründungsfällen