Ausschreibung von Schulbegleitungen gestoppt

Der Stadt Düsseldorf als Träger der Eingliederungshilfe ist es vorläufig verboten, Schulbegleitungen für Kinder mit Behinderung in einem Ausschreibungsverfahren einzelnen Trägern zuzuweisen. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 9 SO 12/22 B ER).
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