Ausschluss von Schwangerschaft in Versicherungsbedingungen ist Geschlechtsdiskriminierung
Das LG Hannover hat einer Kosmetikerin 6.000 Euro Entschädigung zugesprochen, weil der Ausschluss schwangerschaftsbedingter Arbeitsunfähigkeit in einer Inhaberausfallversicherung eine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts darstellt (Az. 6 O 103/24).
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