Auslaufen der beihilferechtlichen Genehmigung nach § 28 EnergieStG

Das BMF hat am 25.09.2023 auf das Auslaufen der beihilferechtlichen Genehmigung nach § 28 Energiesteuergesetz aufmerksam gemacht.
Source: Datev – Auslaufen der beihilferechtlichen Genehmigung nach § 28 EnergieStG