Auslagen eines Anwalts: Terminsvertretung nur bei Auftrag des Mandanten erstattungsfähig

Nur, wenn ein Terminsvertreter durch oder im Namen eines Mandanten beauftragt wird, kann ein Gericht lt. BGH dessen Gebühren festsetzen (Az. VIII ZB 53/21). Darauf weist die BRAK hin.
Source: Datev – Auslagen eines Anwalts: Terminsvertretung nur bei Auftrag des Mandanten erstattungsfähig