Aufsichtsratsvergütung eines Sportvereins unterliegt nicht der Umsatzsteuer
Erhält ein Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins für seine Tätigkeit eine Vergütung, so unterliegt diese nicht der Umsatzsteuer. Dies entschied das FG Köln (Az. 8 K 2333/18).
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