Asbestexposition eines Kochs nicht nachgewiesen

Ein Tumor des Rippenfells ist nicht als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn die Asbestexposition eines Kochs nicht nachgewiesen wird. So entschied das Hessische LSG (Az. L 3 U 205/18).
Source: Datev – Asbestexposition eines Kochs nicht nachgewiesen