Arbeitnehmer können sich auf Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen berufen

Arbeitnehmer können sich in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten sowohl bei „gleicher“ als auch bei „gleichwertiger Arbeit“ unmittelbar auf den unionsrechtlich verankerten Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen berufen. So entschied der EuGH (Rs. C-624/19).
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