Apotheker-Vertreterin sozialversicherungsfrei

Arbeitet eine Apothekerin als kurzzeitige Vertreterin einer Apotheken-inhaberin, kann dies – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – als selbständige Tätigkeit zu charakterisieren sein. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 8 BA 6/18).
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